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Dipl.-oec. Alexander Pohl Steuerberater Chemnitzer Straße 215 12621 Berlin
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Aktuelles
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Ab 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung - unabhängig von der Größe der Wohnung - in Deutschland auf höchstens 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Doch was gilt für Zweitwohnungen im Ausland?
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Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die den Kommunen eine bessere Beteiligung an Steuereinnahmen aus Erneuerbare-Energie-Projekten ermöglichen soll.
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Am 18.4.2024 hat der BFH eine sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.
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Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
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Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG wurde ab dem VZ 2023 neu geregelt. Der Beitrag zeigt in der Praxis bedeutsame Fallbeispiele.
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Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Dies hat das FG Münster entschieden.
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Die Finanzverwaltung hat sich mehrfach zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen geäußert. Jetzt gibt es eine weitere Verfügung, welche sich speziell mit den Besonderheiten von PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Hofstellen befasst.
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Jennifer Frenken ist Dozentin für verschiedene Bildungsträger, hält Vorträge und versucht, jungen Menschen das Thema Steuern näher zu bringen. Denn sie selbst brennt für dieses Thema und kann sich heute nichts anderes mehr vorstellen. Begonnen hat sie ihre Karriere als Finanzbeamtin.
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Das Sächsische FG hat entschieden, dass ein Pflegender einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen kann, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwands übersteigt.
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Das ZEW Mannheim weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz laut einer Studie vorwiegend europäische Unternehmen belastet. Ungleichbehandlung existiere aber auch innerhalb der EU.
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